WEG-Verwaltung

WEG bedeutet Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit diesem Begriff und vielen weiteren sieht man sich konfrontiert, wenn man zum Beispiel eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft hat. Jeder ist für seine Wohnung verantwortlich. Was aber ist mit der Grünpflege, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an Haus und Grundstück? Alle Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft und regeln alle Fragen, die die Gemeinschaft betreffen. Die Gebäudegesellschaft kann als Partner dieser Gemeinschaft von Eigentümern die Verwaltung des Gemeineigentums übernehmen. Dazu gehört unter anderem:

  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Durchführung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnung
  • Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
  • Geldverwaltung
  • Rechnungskontrolle und –anweisung
  • Buchführung
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Auftragsvergabe und Überwachung der Umsetzung
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
  • Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbrüchen und Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungen
  • Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten

Darüber hinaus kann die Gebäudegesellschaft die Eigentümergemeinschaft auch bei der Planung und Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsprojekten und juristischen Fragen und Problemen unterstützen sowie eine erweiterte kaufmännische Verwaltung wie z. B. Mahnung und Abmahnung säumiger Miteigentümer übernehmen.

Muster WEG-Verwaltungsvertrag

Leistungskatalog