Havarie in der Wohnung

– Oder vielleicht doch nicht?

Feuer, Rohrbruch, Gasgeruch… das alles sind Havariefälle, ganz klar. Aber wie sieht es mit einem verstopften Rohr aus oder einem tropfenden Wasserhahn?

Wann handelt es sich um eine Havarie in Ihrer Mietwohnung und wann nicht?

Eine Havarie ist eine plötzlich auftretende Störung, die das Gebäude, eine oder mehrere Wohnungen betrifft und Leben oder Gesundheit bedroht. Sie kann aber auch die Gefahr einer Beschädigung oder sogar Zerstörung von Sachwerten, wie dem Gebäude selbst, Einrichtungs– und Ausstattungsgegenständen bedeuten. Hier ist die Wohn- und Lebensqualität stark beeinträchtigt oder es drohen große Folgeschäden. Jetzt müssen Sie handeln! Prüfen Sie Sofortmaßnahmen, die Sie selbst je nach Lage einleiten können. Dazu gehören Wasser- oder Gasventile schließen, Sicherungen ausschalten oder Schraubsicherungen der Elektroanlage entfernen.

Wenn die Havarie während unserer Öffnungszeiten auftritt, rufen Sie bitte unsere Telefonzentrale unter

03722 / 634 6-0 an, damit umgehend eine geeignete Fachfirma beauftragt werden kann.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten, zum Beispiel am Wochenende, oder wenn Sie uns nicht erreichen, nutzen Sie bitte die aushängenden Notrufnummern in den Hauseingängen, um selbst eine Fachfirma zu Hilfe zu rufen. In letzterem Fall denken Sie bitte daran, die Gebäudegesellschaft als Ihren Vermieter bzw. Hausverwalter umgehend von der Havarie in Kenntnis zu setzen.
Wir benötigen folgende Informationen:

  • Wo ist die Havarie aufgetreten?
  • Was genau ist passiert?
  • Welche Firma wurde beauftragt?
  • Wer hat die Firma beauftragt und wer hat die Gebäudegesellschaft informiert?

Bitte nutzen Sie die Notrufnummer nur im Falle einer Havarie, ansonsten können zusätzliche Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Damit Sie sich als Mieter richtig verhalten können, hier einige Beispiele:

Eine Havarie ist:

  • eine Verstopfung in der Abwasserleitung außerhalb der Wohnung
  • stark undichte Rohrsysteme, Ventile, Heizkörper
  • der Ausfall der gesamten Heizungsanlage
  • die gesamte Wohnung ist ohne Strom (Sicherungen aber in Ordnung)
  • die Trinkwasser- oder Abwasserentsorgung ist defekt
  • Gebäudeteile stehen unter Spannung
  • überhitzte Gastherme, Explosionsgefahr
  • elektrische Brände in Schaltern, Steckdosen, Kabel

Eine Havarie ist nicht:

  • eine Verstopfung von Handwasch- oder Duschbecken, Badewanne, WC (innerhalb der Wohnung)
  • ein tropfender Wasserhahn
  • ein Heizkörper wird nicht richtig oder nur teilweise warm
  • einzelne Schalter, Steckdosen, Sicherung/Relais sind defekt
  • eine defekte Kochplatte, Backröhre, Waschmaschine
  • die Türschließanlage ist beschädigt
  • ein langsam volllaufender Spülkasten

Im Rahmen von Kleinreparaturen, auch Bagatellschäden genannt, trägt der Mieter laut Mietvertrag diese bis zu einer Höhe von einer Kaltmiete innerhalb eines Jahres und max. 100 € pro Reparatur selbst (die Höhe des Einmalbetrags finden Sie in Ihrem Wohnungsmietvertrag § 3 Weitere Leistungen des Mieters.

Sie haben eine Havarie? Hier finden Sie eine Übersicht der Handwerker.

Handwerker-Notruflisten